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Neue BEG-Förderrichtlinie bringt Einschränkungen für die Förderung von Holzfeuerungen
Antrag wenn möglich noch 2022 stellen!

Berlin
, 19.12.2022
Die Änderung der BEG-Einzelmaßnahmenförderung bringt zum 1. Januar 2023 im Wesentlichen die angekündigten Einschränkungen zur Förderung von Holzzentralheizungen und wasserführenden Pelletkaminöfen in Gebäuden.
Es gibt noch zwei Fördersätze: 20 bzw. 10 Prozent mit und ohne Heizungstauschbonus. Die Verschärfung der Effizienzanforderung wird auf 2023 vorgezogen, so dass die Liste der förderfähigen Anlagen zum Januar sehr stark eingeschränkt sein wird.
Erweitert wird die Pflicht zur Kombination mit einer Solarthermieanlage: Neben Solarthermie ist auch die Kombination mit einer Wärmepumpe möglich, wobei auch Warmwasser-Wärmepumpen anerkannt werden dürften.
Gleichwohl ist Gebäudeeigentümern, die bereits konkrete Pläne zur Installation einer Holzzentralheizung haben, zu empfehlen, den Förderantrag noch in diesem Jahr zu stellen. Dann gelten für sie noch die alten Förderbedingungen mit bis zu 35 Prozent Fördersatz. Für die Umsetzung haben sie dann 24 Monate Zeit.
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