Der im Rahmen der GEG-Diskussion angekündigte Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung wird nunmehr im Bundestag beraten (Drucksachennummer 20/8654). Nach der ersten Lesung am vergangenen Mittwoch wird über Änderungen am Gesetzentwurf beraten und in den Ausschüssen sowie im Bundestag in der zweiten Lesung entschieden. Anschließend befasst sich der Bundesrat mit dem Entwurf. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – landläufig Heizungsgesetz genannt – in Kraft treten.
Wer in Regionen lebt, für die ein Wärmeanschluss diskutiert oder geplant wird, sollte sich nicht davon abhalten lassen, bald noch eine Heizungsmodernisierung umzusetzen: Bis das Wärmenetz gebaut ist, können Jahrzehnte vergehen. Selbst wenn es früher fertiggestellt wird, wird es keine Verpflichtung geben, funktionsfähige Heizkessel zugunsten eines Wärmenetzanschlusses stillzulegen. Eine Anschlussverpflichtung dürfte erst wieder beim nächsten Heizungstausch greifen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Kommunen in Deutschland Wärmepläne für klimafreundliches Heizen vorlegen müssen. Die Pläne sollen angeben, wo eine Fernwärmeversorgung geplant ist und wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern soll der Stichtag für die Vorlage der 1. Januar 2026 sein, für alle anderen Kommunen der 30. Juni 2028. Für kleinere Gemeinden unter 10.000 Einwohner sollen die Länder ein vereinfachtes Verfahren ermöglichen. Außerdem ist vorgesehen, dass mehrere Gemeinden eine gemeinsame Planung vorlegen können.
Außerdem enthält der Gesetzentwurf Vorgaben für die Dekarbonisierung der Wärmenetze. Dazu soll es eine Verpflichtung der Netzbetreiber geben, einen Transformationsplan für ihre Netze zu erstellen und bestehende Netze bis zum Jahr 2030 mindestens zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu speisen. Ab 2045 müssen alle Wärmenetze vollständig klimaneutral betrieben werden.
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