Holzpellets sind in 15-kg-Säcken erhältlich oder als lose Ware. Sackware ist besonders praktisch bei Pelletkaminöfen, da der integrierte Vorratsbehälter so bequem und sauber gefüllt werden kann. Pelletzentralheizungen werden in der Regel mit einem größeren Pelletlager geplant, das den Brennstoffbedarf eines Jahres fassen sollte. Bei der Umstellung von Öl auf Pellets reicht in den meisten Fällen der ehemalige Öllagerraum aus.
Der DEPV empfiehlt vorgefertigte Lagersysteme, da bei diesen die Befüll- und Entnahmetechnik aufeinander abgestimmt ist. Das gewährleistet optimale Pelletqualität und einen reibungslosen Heizungsbetrieb.
Ausführliche Informationen zur Lagerung von Pellets und zur Planung des Pelletlagers gibt das Deutsche Pelletinstitut.
Zu den Lagerherstellern
Lagersicherheit
Für alle Energieträger gelten Sicherheitsvorschriften, die im Umgang mit Brennstoff, Heizung und Lagerräumen einzuhalten sind. Das gilt auch für das Heizen mit Pellets. Holzpellets können unter bestimmten Umständen Kohlenmonoxid (CO) und flüchtige Kohlenwasserstoffe (VOC) freisetzen. Während CO ein farb-, geruch- und geschmackloses, nicht reizendes toxisches Gas ist, können VOCs Gerüche verursachen. Die Freisetzung flüchtiger Kohlenwasserstoffe (VOC) kann Gerüche verursachen. Durch eine ständige Belüftung kann das Pelletlager aber gefahrlos betreten werden. Die Luftzufuhr kann mit belüftenden Deckeln erfolgen. Diese werden sowohl am Befüll- als auch am Absaugstutzen angebracht. Wichtig ist, das Pelletlager vor dem Betreten mindestens 15 Minuten lang quer zu lüften. Das Pelletlager sollte in allen Fällen nur in Begleitung einer zweiten Person in Sicht- oder zumindest in Sprechkontakt zur Sicherung außerhalb des Lagers betreten werden. Das Pelletlager sollte vier Wochen nach der Befüllung nicht betreten werden. Wenn dies doch notwendig sein sollte, muss vorher der CO-Gehalt gemessen werden, z. B. mit einem mobilen CO-Warngerät. Fasst das Pelletlager mehr als 15 Tonnen oder ist es ein erdvergrabenes Lager, darf es grundsätzlich nur mit einem CO-Warngerät am Körper betreten werden.
Anforderung an die Belüftung von Pelletlagern gemäß DIN EN ISO 20023:
Länge der Lüftungsleitung
Lüftungsart
Anforderung
≤ 2 m
Deckellüftung
belüftende Deckel an mind. 2 Kupplungen • Querschnitt mind. 4 cm²/t Fassungsvermögen • Lüftung ins Freie
Abluft: Gesamtquerschnittsfläche ≥ 100 cm², ≥ 5 cm²/t Zuluft: Gesamtquerschnittsfläche ≥ 75 cm², ≥ 5 cm²/t Tipp: Gesamtquerschnittsfläche darf Befüllstutzen mit belüftenden Deckeln an den Außenkupplungen einschließen
> 5 m
Zu- und Abluft
individuelle Berechnung über den DEPI-Lagerkonfigutrator: www.depi.de/lagerkonfigurator
> 5 m
mechanische Belüftung
Mit Ventilator im Abluftrohr oder -kanal ins Freie • Ventilator geht nur in Betrieb, wenn Tür geöffnet: mind. 3fache Luftaustauschrate/Stunde • dauerhafte oder zwischenzeitliche Belüftung: mind. 3fache Luftaustauschrate/Tag und getrennte Luftzufuhr mit einer freien Querschnittsfläche von mind. 75 cm² notwendig
Vorgaben für die Lagerbelüftung (Lager < 100 t) nach DIN EN ISO 20023.
Nutzen Sie zur Berechnung der Lagerbelüftung den DEPI-Lagerkonfigurator, mit dem Sie auch statische Anforderungen berechnen lassen können!
Zur sicheren Lagerung von Holzpellets sollten an der Innen- und Außenseite der Tür zum Lager derAufkleber mit Sicherheitshinweisen gut sichtbar angebracht werden. Solche kostenlosen Aufkleber für Pelletlager sowie Lüftungsdeckel für Pelletlager können beim Deutschen Pelletinstitut im Shop bestellt werden.
Sie entsprechen der DIN EN ISO 20023 und der VDI 3464.