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Energetische Kennwerte

Die früher weit verbreitete Berechnung des Heizenergiebedarfs von Pelletheizungen für GEG- und KfW-Nachweise, Energieausweise und für die Energieberatung und die Gebäude- und Heizungsplanung nach der alten Norm DIN V 4701-10 war gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur noch bis Ende 2023 erlaubt. Seit Anfang 2024 ist nur noch die Anwendung der aktuellen Norm DIN V 18599 zulässig.
In jedem Fall galt und gilt aber: Es empfiehlt sich für eine realistische Abschätzung des Heizenergiebedarfs die Berechnung mit Herstellerkennwertenanstelle von Standardkennwerten.
DIN V 18599
Berechnung des Heizenergiebedarfs von Pelletheizungen mit Herstellerkennwerten
Eine Berechnung mit Herstellerkennwerten ist bei Berechnungen nach DIN V 18599 möglich und sinnvoll, weil die Standardwerte ungünstiger ausgewiesen werden als der Durchschnitt der Herstellerwerte. Für die Pelletkessel seiner Mitglieder hat der DEPV die Werte zusammengestellt. Für andere Kessel muss bei Bedarf bei den Herstellern nachgefragt werden!
  • Herstellerkennwerte für Pelletheizungen nach DIN V 18599
  • Zum Infoblatt „Heizenergiebedarfsberechnung mit Herstellerkennwerten“
DIN 4701-10
Es kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein, auf die Herstellerkennwerte nach der alten Norm DIN V 4710-10 zuzugreifen. Der DEPV stellt die Liste der Herstellerkennwerte nach DIN V 4701-10 daher weiter bereit:
  • Herstellerkennwerte für Pelletkessel nach DIN V 4701-10

Vorteile von Herstellerkennwerten
Standardwerte der DIN V 4701-10 setzen den Wirkungsgrad von Holzkesseln viel zu niedrig an.
Die Standardkennwerte der DIN V 4701-10 von August 2003 zur Berechnung des Energiebedarfs von Holzheizungen entsprachen bei weitem nicht der Energieeffizienz der seit Jahren am Markt verfügbaren Pelletheizungen: Der Standardwert für den Wirkungsgrad im stationären Betrieb lag bei 80 Prozent. Die Hersteller geben heutzutage Werte zwischen 90 und 98,5 Prozent und bei Brennwertkesseln zwischen 100 und 107,3 Prozent an. Die Standardwerte setzten außerdem den Hilfsenergiebedarf viel zu hoch an. Sie lagen um ein Vielfaches über den von den Herstellern angegebenen Werten. Mit den veralteten Standardwerten ergaben sich so erheblich überhöhte Werte für den Endenergiebedarf und den Pelletverbrauch. Blieb auch der Pufferspeicher, der die Zahl der Taktungen vermindert, unberücksichtigt, wurden die Werte noch schlechter.

Der Energiebedarf von großen Anlagen wurde dabei besonders stark überschätzt. Für eine realistische Abschätzung des Heizenergiebedarfs und der Wirtschaftlichkeit von Pelletheizungen musste daher mit Herstellerkennwerten gerechnet werden. Die Standardwerte der DIN V 4701-10 für Holzheizungen sollten laut Norm auch nur dann angewendet werden, wenn keine Kenngrößen der konkreten Feuerungsanlage zur Hand waren.

Als Regelfall sah die DIN V 4701-10 die Berechnung mit Herstellerkennwerten an. Außerdem empfahl es sich, bei der Eingabe des Wasservolumens des Heizkreises ggf. der Pufferspeicher nach der bei den Herstellerkennwerten angegebenen Formel zu berücksichtigen. Sofern eine Berechnung nicht für einen speziellen Kessel, sondern allgemein für eine Studie oder ein Angebot durchgeführt werden sollte, empfahl es sich, Mittelwerte bzw. Formeln auf Basis der Herstellerkennwerte zu verwenden, die der DEPV in seinem Infoblatt „Heizenergiebedarfsberechnung mit Herstellerkennwerten“ bereitstellt.