Aufgaben von Schornsteinfegern bei Installation und Betrieb von Pelletfeuerungsanlagen
Tätigkeit
Zeitpunkt/Intervall Pelletkessel
Zeitpunkt/Intervall Pelletkaminöfen
Ausführender
baurechtliche Abnahme (nach Landesbaurecht)
1 x vor Inbetriebnahme
1 x vor Inbetriebnahme
bevollmächtigter Bezirksschorn-steinfeger (bBSF)
Feuerstättenschau (§ 14 SchfHwG) inkl. Überprüfung des ordnungsgemäßen technischen Zustands der Feuerstätte und des Einsatzes geeigneter Brennstoffe (§ 15 Abs. 2 1. BImSchV in Verbindung mit § 4 Abs. 1 1. BImSchV)
2 x in 7 Jahren (im Abstand von mind. 3 Jahren)
2 x in 7 Jahren (im Abstand von mind. 3 Jahren)
bevollmächtigter Bezirksschorn-steinfeger (bBSF)
Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Ableitbedingungen für Abgase (§ 14 Abs. 1 der 1. BImSchV)
1 x vor Inbetriebnahme
1 x vor Inbetriebnahme
frei wählbarer Schornsteinfeger
Erstmessung der Emissionen, Wiederholungsmessung, wenn Anforderungen nicht erfüllt (§ 14 Abs. 2 und 5 der 1. BImSchV)
innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme
keine
frei wählbarer Schornsteinfeger
wiederkehrende Messung, Wiederholungsmessung, wenn Anforderungen nicht erfüllt (§ 15 Abs. 1 und 5/§ 25 Abs. 4 der 1. BImSchV)
alle 2 Jahre
keine
frei wählbarer Schornsteinfeger
Kehren der Abgasanlage und des Verbindungsstücks (§ 1 Abs. 1 SchfHwG in Verbindung mit § 1 Abs. 4 und 5a KÜO)
1-2 x jährlich
1-2 x jährlich*
frei wählbarer Schornsteinfeger
Überprüfung der Verbrennungsluftzufuhr und der Entlüftung (§ 1 Abs. 1 SchfHwG in Verbindung mit § 1 Abs. 4 KÜO)
1 x jährlich
1 x jährlich
frei wählbarer Schornsteinfeger
* im Regelfall 2 x jährlich, Reduzierung auf 1 x jährlich bei rückstandsarmer Verbrennung möglich (s. Besonderheiten beim Kehren der Abgasanlage).
Die Aufgaben können, soweit es technisch möglich ist, an einem Termin erledigt werden. Messen und Kehren schließen sich aus, weil die Anlage beim Kehren außer Betrieb sein muss.
Besonderheiten beim Kehren der Abgasanlage
Gemäß KÜO kann beim bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger auf Antrag die Anzahl der Kehrungen pro Jahr von zwei auf eine herabgesetzt werden. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein (KÜO § 1 (5a)):
Eine erkennbar rückstandsarme Verbrennung wurde festgestellt.
Die Betriebs- und Brandsicherheit ist auch bei einer Herabsetzung der Kehrungen sichergestellt.
Die Feuerstätte hält mindestens die Anforderungen der Stufe 2 nach § 5 Absatz 1 oder Anlage 4 Nummer 1 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen ein. (Feinstaub: 20 mg/m³, CO: 400 mg/m³)
Der für die Feuerstätte benutzte Schornstein ist nur einfach belegt.
Der Antrag kann erst nach einer Nutzungsdauer der Feuerstätte von einem Jahr beantragt werden. Bevor der Antrag beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger gestellt wird, sollte in Erfahrung gebracht werden, ob die Feuerstätte und die Abgasanlage die Voraussetzungen erfüllen.
SchfHwG = Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
KÜO = Kehr- und Überprüfungsordnung
1. BImSchV = Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen)
Ausschreibungsvorlage
Betreiber von Pelletheizungen in öffentlichen Gebäuden, die den Pelletbezug über Ausschreibungen organisieren, sollten die wesentlichen Punkte und Anforderungen an den Energieträger unmissverständlich definieren. Hierfür wurden vom DEPI juristisch geprüfte Ausschreibungsvorlagen erstellt, die kostenlos genutzt und angepasst werden können.
Zu den Ausschreibungsvorlagen auf der ENplus-Pellets-Webseite
Pelletverbrauch ermitteln
Die Heizkostenabrechnung für Miet- und Eigentumswohnungen muss gemäß Heizkostenverordnung nach dem tatsächlichen Brennstoffverbrauch erfolgen. Die Nutzung der Verbrauchsanzeige am Pelletkessel für Abrechnungszwecke ist fehleranfälliger als andere Methoden und daher nicht zulässig!
Der Pelletverbrauch ergibt sich aus dem Anfangsbestand an Pellets zuzüglich der Lieferungen innerhalb der Abrechnungsperiode und abzüglich des Endbestands im Lager, der jeweils zum Ende des Abrechnungszeitraums ermittelt werden muss. Menge und Wert des Endbestands sind dabei als Anfangsbestand des Folgejahres zu übernehmen. Für die rechtssichere Abrechnung der Heizkosten besteht die Pflicht, den Anfangs- und Endbestand an Pellets und alle in den Abrechnungszeitraum fallenden Lieferungen mit Datum, Menge, Einzel- und Gesamtpreis für Mieter nachvollziehbar aufzulisten.
Ermittlung des Pelletbestands im Lager
Option 1: Gewichtsmessung
Die einfachste und genaueste Ermittlung des Pelletbestands ist eine Gewichtsmessung, die aber den Einsatz von fest installierten Wiegezellen erfordert. Wiegezellen eignen sich nur für aufgeständerte Silos. Sie werden unter die Ständer gesetzt und messen das Gewicht der darüber befindlichen Lagereinrichtung mit. Der Bestand an Pellets ergibt sich dann als Differenz zwischen dem gemessenen Gesamtgewicht und dem Eigengewicht der mitgewogenen Lagereinrichtung.
Option 2: Ermittlung des Endbestands an Pellets aus der Füllhöhe im Lager
Die Ermittlung des Pelletbestands durch Ablesen der Füllhöhe der Pellets im Lager eignet sich prinzipiell für alle Lagerräume und Lagerbehälter. Auf Grund schwankender Schüttdichten von Pellets und der ungenaueren Ablesung ist diese Methode weniger präzise als eine Gewichtsmessung. Zum Ablesen der Füllhöhe sind vor der Erstbefüllung – oder nach einer Lagerreinigung – Markierungen an einer Lagerwand anzubringen, die bei geöffneter Lagerraumtür oder durch ein Sichtfenster einsehbar ist. Die Markierung kann händisch (alle 10 cm) erfolgen oder es wird ein Messstab an der Wand befestigt. Um aus der Füllhöhe des Lagers den Bestand berechnen zu können, sollte das Lager nach der Anbringung der Markierungen möglichst komplett gefüllt werden. Die Liefermenge ergibt einen anfänglichen Lagerbestand (BA). Anschließend wird die damit korrespondierende Füllhöhe (HA) abgelesen. Für die Heizkostenabrechnung wird dann jedes Jahr die Füllhöhe (H) am Stichtag der Abrechnung abgelesen, aus der der Endbestand an Pellets (B) je nach Lagergeometrie mit den im Folgenden angegebenen Formeln berechnet wird.
Berechnungsformel für Flachbodenlager
Bei einem Flachbodenlager ist der Lagerbestand proportional zur Füllhöhe. Der Endbestand wird nach der folgenden Formel berechnet:
Berechnungsformel für Schrägbodenlager mit einem Füllstand oberhalb des Schrägbodens
Bei einem Schrägbodenlager wird bis zur Oberkante der Schrägböden (Höhe HS) nur ein Teil des Raumvolumens genutzt, deshalb muss zur Umrechnung der Füllhöhe in den Lagerbestand unterschieden werden, ob das Lager bis oberhalb oder unterhalb der Oberkante des Schrägbodens gefüllt ist.
Bei einer Füllhöhe oberhalb des Schrägbodens wird der Pelletbestand aus der abgelesenen Füllhöhe nach der folgenden Formel berechnet:
Beispielrechnung:
Bestand nach Erstbefüllung: BA = 20 t
Füllhöhe nach Erstbefüllung: HA = 2 m
Oberkante Schrägboden: HS = 1,4 m
Füllhöhe bei Ablesung: H = 1,6 m
Pelletbestand bei Ablesung:
B = (1,6 m – 1,4 m/2) / (2 m – 1,4 m/2) x 20.000 kg = ca. 13.850 kg Pellets
Berechnungsformel für Schrägbodenlager mit einem Füllstand im Bereich des Schrägbodens
Im Bereich des Schrägbodens ist die Pelletmenge nicht mehr proportional zur Füllhöhe. Der Endbestand wird nach der folgenden Formel ermittelt:
Was ist bei der Ablesung der Markierungen zu beachten?
Da die Abstände zwischen den Markierungen gleich sind, können Füllstände, die zwischen zwei Markierungen liegen, einfach geschätzt werden.
Die Oberfläche der Schüttung ist nicht plan. Die durchschnittliche Füllhöhe muss entweder eingeschätzt werden oder die Oberfläche der Pelletschüttung wird eingeebnet, z. B. mit einem Laubrechen.
Wenn das Lager betreten werden muss, sind Vorsichtsmaßnahmen zu beachten: Heizung und Förderschnecke müssen ausgestellt und das Lager vorher ausreichend belüftet sein. Eine zweite Person muss außerhalb des Lagers in Sicht- oder Sprechverbindung sein. Lager > 10 Tonnen dürfen nur nach Messung des CO-Gehalts betreten werden.
Option 3: Füllstandsmessung mit Sensoren
Am Markt werden verschiedene technische Systeme angeboten, die eine Füllstandsmessung mit Hilfe von Sensoren versprechen.
Für die Heizkostenabrechnung sind nur Systeme geeignet, die eine kontinuierliche Füllstandsmessung leisten und eine numerische Anzeige bieten. Dabei ist zu bedenken, dass ihre Funktion in den meisten Fällen nur bei einer gleichmäßigen Oberfläche der Pelletschüttung sichergestellt ist und zudem unbedingt eine Kalibrierung der Messung auf das Lager erforderlich ist.
Hersteller von Systemen zur Überwachung des Lagerfüllstands sind in der Broschüre Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets aufgelistet.
Ermittlung des Werts des Pelletbestands
Der Wert des Endbestands an Pellets ist nach dem Grundsatz "First in – First out" anzusetzen. Wenn der Endbestand geringer als die letzte Liefermenge ist, dann wird der Wert des Endbestands mit dem Pelletpreis der letzten Lieferung berechnet. Wenn der Endbestand die letzte Liefermenge übersteigt, ist die darüber hinausgehende Menge mit dem Preis der Vorlieferung(en) anzusetzen.
Heizkostenabrechnung
Excel-Tool erleichtert Abrechnung für Pelletheizungen
Mit dem Excel-basierten Berechnungstool können Hauseigentümer, deren Immobilie mit Pellets beheizt wird, die jährliche Heizkostenabrechnung (inkl. Warmwasserabrechnung) gemäß der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) vom 5. Oktober 2009 vornehmen. Alle nachfolgenden rechtlichen Verweise beziehen sich auf diese Verordnung.
Das Berechnungstool sollte für eine korrekte Ausführung mit Microsoft Excel 2010TM bearbeitet werden. Makros und Inhalte müssen aktiviert werden. Für andere Programme und Versionen von Microsoft Excel ist eine korrekte Ausführung nicht garantiert.
Wenn Sie in den grauen Kasten unten klicken, können Sie sich den Heizkostenabrechner herunterladen.
Hinweise zur Nutzung des Heizkostenabrechners
Hinweise zur Nutzung des Excel-basierten Berechnungstools „Heizkostenabrechnung für Pelletheizungen“ des DEPI sowie zu Besonderheiten, die bei der Heizkostenabrechnung von Pelletheizungen zu beachten sind, finden Sie in unserem Infoblatt:
Lieferterminrechner
Tool zur Berechnung des nächsten optimalen Liefertermins
Dieses Tool ermöglicht Pellethändlern, den nächsten Liefertermin von Pelletkunden abzuschätzen - die Angaben bleiben anonym. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:
Erstellen Sie Ihre gewünschte Schnittstelle mit unserer API, dann können Sie dieses Tool automatisiert nutzen. Wenn die anonymisierten Daten (Menge und Datum) an das Programm über eine Schnittstelle automatisiert übermittelt werden, wird der Zeitraum bis zur Bunkerleerung zurückgesandt.
Tragen Sie die Lieferhistorie des Kunden in den Lieferterminrechner ein. Benötigt werden die letzten vier aufeinanderfolgenden Pelletlieferungen des jeweiligen Kunden sowie die Postleitzahl für die Zuordnung zu einer Wetterstation.
Die Angaben sind also anonym: Weder eine Straße noch der Kundenname werden benötigt!
Zum Lieferterminrechner
Ascheentsorgung
Ascheentsorgung bei Pelletfeuerungen
Holzspäne werden zu kompakten ENplus-Pellets gepresst, die zu weniger als 0,7 % Asche verbrennen.
Einer der Vorzüge beim Heizen mit Pellets ist der geringe Ascheanfall, der zum komfortablen Betrieb der Anlage beiträgt. Der durchschnittliche Aschegehalt von Pellets der Qualitätsklasse ENplus A1 liegt bei 0,3 Prozent, maximal zulässig sind 0,7 Prozent. Für die in größeren Kesselanlagen nutzbare Qualitätsklasse ENplus A2 liegt der Grenzwert bei 1,2 Prozent Asche.
Welche Arten von Holzaschen gibt es?
In der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) werden Holzaschen unter verschiedenen Abfallschlüsselnummern geführt:
Bei der Feuerung mit Holzpellets entsteht hauptsächlich Rostasche (Abfallschlüsselnummer 10 01 01). Bei Pelletkaminöfen und kleineren Kesselanlagen mit nur einem Aschebehälter gilt die gesamte anfallende Asche als Rostasche. Es bestehen im Regelfall keine besonderen Anforderungen an die Entsorgung und Deponierung.
Bei Anlagen mit einem Multizyklon oder Filter (i.d.R. Anlagen > 300 kW) wird Filterasche separat abgeschieden (Abfallschlüsselnummer 10 01 03). Sie muss getrennt von der Rostasche gesammelt und entsorgt werden.
Handlungsempfehlungen zur Entsorgung von Holzasche
Wärmeleistung
Pelletverbrauch
Ascheanfall
Entsorgung
< 100 kW
2-20 t/a
10-100 kg Rostasche/a*
Entsorgung über den Hausmüll
100 - 300 kW
20-100 t/a
100-500 kg Rostasche/a*
Sammlung in Big Bags bzw. Absetzmulden, Entsorgung über Abfalentsorger
> 300 kW
> 100 t/a
> 500 kg Rostasche/a*
Sammlung in Big Bags bzw. Absetzmulden, Entsorgung über Abfallentsorger
Anlagen mit Multizyklon oder Filter (i.d.R. < 300 kW)
> 100 t/a
> 500 kg Rostasche/a* sowie > 50 kg Filterasche/a*
Sammlung in Big Bags, Entsorgung über Abfallentsorger
Entsorgungsempfehlungen für Holzasche nach Anlagenleistung
* Grundlage der Berechnung sind Pellets der Qualitätsklasse ENplus A1
Pelletfeuerungen in Ein- und Mehrfamilienhäusern
Empfehlungen für Pelletfeuerungen bis 100 kW Leistung
Aschelade durch Heizungsbetreiber regelmäßig zu entleeren -> vollständig erkaltete Rostasche in den Hausmüll
Unbehandelte Asche nicht als Düngemittel auf eigenen Grundstücken nutzen (Überdüngung und Probleme durch stark basischen Charakter der Aschen und Anreicherung von Schwermetallen möglich)
Pelletfeuerungen im größeren Leistungsbereich
Empfehlungen für Pelletfeuerungen mit mehr als 100 kW Leistung:
Holzasche fachgerecht über Abfallentsorger entsorgen, mit ihm auch das zum Transport benutzte Behältnis klären
Möglichkeiten zur Sammlung der Asche: sog. Big Bags oder Absetzmulden. Big Bags sind mit Hilfe eines Hubwagens transportabel. Absetzmulden sind in verschiedenen Größen erhältlich (Zugangsmöglichkeit für Lkw beachten!).
Sofern Sammelbehälter an der Feuerungsanlage nicht Transportbehältnis ist: Maschinelles Umfüllen mit Aschesauger
Glutfreie Asche: Direkt in den Sammelbehälter
Empfehlungen für Anlagen mit einem Multizyklon oder Filter (i.d.R. > 300 kW)
Bei Anlagen mit einem Multizyklon oder Filter gelten für die Rostasche die Empfehlungen für Pelletfeuerungen mit mehr als 100 kW Leistung (s.o.) – zusätzlich muss eine getrennte Sammlung der Filterasche erfolgen. Für die Filterasche ist Folgendes zu beachten:
Abfallentsorger für Entsorgung der Filterasche beauftragen.
Abfallschlüsselnummer 10 01 03 muss Abfallentsorger mitgeteilt werden.
Asche ist Entsorger in geschlossenem Sammelbehälter zu übergeben.
Für alle Anlagen gilt:Vermeidung von Staubwolken
Generell sollte beim Umgang mit Holzasche die Bildung von Staubwolken vermieden werden. Aschestaub kann die Haut reizen und die Atemwege schädigen. Als Vorsichtsmaßnahme empfiehlt sich das Tragen von Mundschutz, Handschuhen und Schutzbrille.
Zur Verwertung von Holzaschen
Aschen sind nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu verwerten oder zu beseitigen. Auf Grund der effektiven Verbrennung in Pelletkesseln ist die Asche fast vollständig kohlenstofffrei (ausgebrannt) und dadurch deponiefähig. Ob für Holzaschen anstelle der Deponierung eine Aufarbeitung zu einem Düngemittel oder eine anderweitige stoffliche Verwertung in Frage kommt, hängt von der Qualität der Asche ab und obliegt der Entscheidung und Beurteilung des Abfallentsorgers. Wichtig: Aschen sollten nicht ohne Aufarbeitung als Düngemittel genutzt werden!
Ascheanalysen und Schadstoffbelastung
Bei der Ascheentsorgung kann vom Abfallentsorger eine Ascheanalyse verlangt werden. Bei der Verwendung von Aschen als Düngemittel sollte die Analyse nach der Düngemittel-Probenahme- und Analyseverordnung (DüngMProbV) erfolgen. Kritische Parameter sind der Chrom(VI)-Grenzwert bei Rostaschen und der Cadmium-Grenzwert bei Filteraschen. Bei der Entsorgung auf Deponien gelten die Vorgaben der Deponieverordnung (DepV) . Ein kritischer Parameter ist der gelöste organische Kohlenstoff (DOC) im Eluat, der in Einzelfällen die Grenzwerte der Deponieklasse 3 überschreiten kann.
Bei der Analyse sollte aufgrund der Repräsentativität die Asche aus dem Dauerbetrieb verwendet werden und nicht von der Inbetriebnahme der Anlage.