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Neues Förderprogramm für Prozesswärmeerzeugung aus Holz
Von der Trockenkammer im Sägewerk über die Wäscherei bis zum Backofen
Berlin
, 08.02.2019
Das neue Programm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ fördert seit Januar 2019 Holzkessel, die mindestens 50 Prozent Prozesswärme erzeugen. Hierfür gibt es wahlweise eine Kreditförderung (KfW-Programm 295) oder einen Zuschuss in gleicher Höhe über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele begrüßt dieses Förderprogramm: „Mit ihrem breiten Einsatzspektrum ist die moderne Holzenergie auf der Basis von Pellets und Hackschnitzeln hervorragend zur Prozesswärmeerzeugung geeignet. Von der Beheizung von Trockenkammern im Sägewerk über Wäschereien, Gärtnereien bis hin zur Lebensmittelproduktion gibt es zahlreiche Möglichkeiten, das neue Förderprogramm zu nutzen!“
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat seine Förderangebote für Prozesswärme zum Jahresbeginn neu strukturiert: Über das neue Programm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ werden seit Januar 2019 Holzkessel gefördert, die mindestens 50 Prozent Prozesswärme erzeugen: entweder mit einer Kreditförderung (KfW-Programm 295) oder mit Zuschüssen in gleicher Höhe über das BAFA.
Förderhöhe Das BMWi hat die Förderung deutlich verbessert: Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) werden nun mit Investitions- oder Tilgungszuschüssen in Höhe von 55 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gefördert. Bei größeren Unternehmen sind es 45 Prozent. Beim Ersatz eines konventionellen oder der Ergänzung eines bestehenden Wärmeerzeugers, bei Solaranlagen und bei sog. De-minimis-Beihilfen (bis zu 200.000 EUR innerhalb von drei Jahren) sind die gesamten Investitionskosten förderfähig. Bei allen anderen Vorhaben werden nur die Investitionsmehrkosten gefördert – das betrifft vor allem große Investitionen in völlig neu errichtete Prozesswärmeanlagen. Die Förderung beträgt max. 10 Mio. EUR pro Vorhaben. Sie darf für die gleiche Maßnahme nicht mit anderen Förderungen (auch nicht mit Beihilfen nach KWKG und EEG) kumuliert werden.
Förderfähige Kessel und Kosten Förderfähig sind sämtliche Holzkessel, die auch im MAP gefördert werden können. Bei Holzkesseln bis 100 kW muss die Möglichkeit der Nutzung des Brennwertes überprüft und vom durchführenden Unternehmen bestätigt werden. Holzkessel ab 100 kW müssen mit einem Abgaswärmetauscher ausgestattet werden. Zu den förderfähigen Kosten gehören neben dem Wärmeerzeuger zugehörige Brennstofflager und Wärmespeicher und die für die Einbindung in den vorhandenen Prozess und zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen. Förderfähige Nebenkosten sind Machbarkeitsabschätzungen, Planungskosten, Installationskosten und notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung der Anlage. Nebenkosten sind nur bis zu einem Anteil von max. 30 % an den gesamten Investitionskosten förderfähig.
Vorhabensbeginn Zu beachten ist, dass – anders als bei der MAP-Förderung – mit dem Vorhaben erst nach erfolgter Zusage (Zuwendungsbescheid) durch die KfW oder das BAFA begonnen werden darf. Von dieser Regelung kann in begründeten Fällen auf Antrag abgewichen werden.
Beginn des Vorhabens ist der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Beratungs- und Planungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
Prozesswärme auf Holz- und Pelletbasis wird bereits in folgenden Sektoren eingesetzt:
• Bäckereien • Brauereien • Schwimmbäder • Autowaschanlagen • Wäschereien • Destillen • Trockenkammern im Sägewerk • Gärtnereien • Tiermast/Schweinezucht/Fischzucht • Pharmaindustrie
Sie finden hierzu auch Praxisbeispiele in der DEPI-Broschüre „Pelletheizungen in kommunalen Einrichtungen, Wohnungsbau, Gewerbe und Industrie“ unter www.depv.de > Mediathek. Zwei Exemplare der Broschüre können kostenfrei bestellt werden.
Weitere Informationen Weitere Informationen zum neuen KfW-Förderprogramm 295 Weitere Informationen zum BAFA-Förderprogramm