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Marktanreizprogramm (MAP)
Einbau Pelletfeuerung kann direkt nach Erhalt der Antragsbestätigung vom BAFA beginnen!

Berlin
, 20.07.2018
Seit Januar müssen Anträge auf Förderung durch das Marktanreizprogramm (MAP) vor Auftragsvergabe beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.
Die Beauftragung des Heizungsbauers kann sofort nach Erhalt der Eingangsbestätigung erfolgen – keinesfalls muss der Förderbescheid abgewartet werden!
Die Zustellung des Förderbescheids kann bis zu drei Monate dauern – in dieser Zeit kann die neue Pellet-/Holzfeuerung aber schon eingebaut werden.
Achtung: Selbstverständlich können Anträge auch abgelehnt werden, zum Beispiel wegen Formfehlern oder nicht förderfähigen Inhalten.
Konditionierung von Aufträgen: Es ist möglich, in den Vertrag zur Auftragsvergabe eine Klausel aufzunehmen, die besagt, dass für die beauftragte Anlage eine BAFA-Förderung beantragt wird und der Vertrag erst mit Erhalt eines positiven Zuwendungsbescheids in Kraft tritt.
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