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Emissionsvergleich von Flüssiggasheizungen mit Pelletfeuerungen unseriös
Richtigstellung des DEPV zur Studie „Emissionen flüssiggasbetriebener Heizungsanlagen“

Berlin
, 10.01.2018
Die Studie „Emissionen flüssiggasbetriebener Heizungsanlagen“ (2017) von Michael Struschka et al. im Auftrag des Deutschen Verbandes für Flüssiggas e.V. stellt u.a. einen Vergleich zu den Emissionen von Pelletfeuerungen an. Dabei vergleicht das Institut für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik (IFK) der Universität Stuttgart aktuell ermittelte Emissionsfaktoren für die mit Flüssiggas betriebenen Heizgeräte mit Untersuchungsergebnissen für Pelletkessel, die den Anlagenbestand im Jahr 2008 repräsentieren. Dieser Vergleich ist unseriös, denn im Jahr 2010 und 2015 wurden die Staub- und Kohlenmonoxid (CO)-Grenzwerte für Festbrennstofffeuerungen mit der Novelle der 1. BImSchV erheblich verschärft. Während bis 2010 Holzfeuerungen ab 15 kW z. B. 150 mg Staub pro m³ ausstoßen durften und es für kleinere Holzfeuerungen keine Grenzwerte gab, dürfen Holzzentralheizungen ab 4 kW seit 2015 nur noch 20 mg Staub pro m³ und damit weniger als 15 Prozent des alten Grenzwertes emittieren. Bei CO wurden die Grenzwerte für alle Pelletkessel auf 400 mg gesenkt, während er bis 2010 für Anlagen von 15-50 kW bei 4.000 mg, also dem zehnfachen lag. Diese Grenzwertsenkungen haben zu einem deutlichen Fortschritt in der Kesseltechnik und zu deutlichen Verminderung der Emissionen von Staub, CO und VOC bei neu installierten Pelletkesseln gegenüber dem Stand der Technik im Jahr 2008 geführt. Diesen Sachverhalt, dass die Emissionen neuer Pelletkessel nicht mehr mit denen aus dem Jahr 2008 vergleichbar sind, ignorieren die Autoren der Studie. Insofern sind die in der Studie angegebenen absoluten Emissionen und die errechneten Faktoren, die zwischen den Emissionen von Pelletkesseln und von mit Flüssiggas betriebenen Gaskesseln liegen, deutlich überhöht und unbrauchbar. Würden aktuelle Messergebnisse verwendet, lägen die Staub-, CO- und VOC-Emissionen der Pelletkessel deutlich unter den Angaben der Studie und insgesamt auf einem aus Sicht der Luftreinhaltung vertretbaren Niveau. Gleichwohl liegen die Staub-, CO- und VOC-Emissionen von Pelletkesseln deutlich über denen von Flüssiggasfeuerungen. Das liegt in der Natur der Brennstoffe, denn die Emissionen von Festbrennstoffkesseln müssen über denen von Gaskesseln liegen. Dieser Emissionsvergleich kann aber nicht das einzige Kriterium für die Wahl des Brennstoffes und der Verbrennungstechnik zur Wärmeerzeugung sein, wenn die Emissionen heutiger Pelletfeuerungen auf einem akzeptablen Niveau liegen. Vielmehr muss im Rahmen der aktuellen Klimaschutzverpflichtungen auch berücksichtigt werden, welcher Beitrag zum Klimaschutz und welcher zur Klimaerwärmung geleistet wird. Mit Pelletkesseln lassen sich etwa 90 Prozent der CO2-Emissionen fossiler Energieträger – und damit auch des Heizens mit Flüssiggas – vermeiden. Dieser Sachverhalt wird in der Studie aber weder ausgeführt noch berücksichtigt. Stattdessen wird lediglich der Sachverhalt erwähnt, dass die energiebezogenen CO2-Emissionen von Flüssiggas um 15 Prozent geringer sind als bei Heizöl EL. Insofern verwendet die Studie bei Pelletkesseln nicht nur veraltete Emissionswerte, sondern die Autoren blenden selektiv negativ wirkende Faktoren bei den Flüssiggasfeuerungen aus.