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Emissionen

Pelletkessel und Pelletkaminöfen sind moderne, automatisch beschickte Heizungsanlagen, die mit einem schlichten Holzofen oder Kamin wenig gemeinsam haben. Gegenüber handbeschickten, mit Scheitholz betriebenen Holzfeuerungsanlagen, weisen sie geringe Emissionen von Luftschadstoffen auf, da Brennstoffmenge und Verbrennungsvorgang vollautomatisch aufeinander abgestimmt sind und so eine vollständige Verbrennung mit ungestörtem und effektivem Abbrand möglich wird. Die Staubemissionen, die durch Pelletkaminöfen und -kessel entstehen, liegen weit unter den gesetzlich vorgegebenen Grenzwerten von 20 mg/m³ Abluft. Pelletfeuerungen dürfen daher im Hinblick auf die Emissionen nicht mit Scheitholzöfen gleichgesetzt werden. Diese gilt vor allem für neue Anlagen, die im Vergleich zu alten Öfen strenge Grenzwerte einhalten müssen.

Pelletfeuerungen sind in Deutschland nur für knapp sechs Prozent des Staubs aus Holzfeuerungen (bis 1 MW) verantwortlich.
Anteil von Pelletfeuerungen an den Staubemissionen aller installierter Holzfeuerungsanlagen
Welchen Anteil zentrale Holzfeuerungsanlagen an den Staubemissionen in Deutschland haben, hat eine Kurzstudie des DBFZim Jahr 2024 untersucht. Diese Berechnungen wurden 2022 aktualisiert. Dabei wurden folgende Kriterien berücksichtigt:
  • Anlagenalter (jeweils gültige Grenzwerte)
  • Anlagentyp (Einzelraumfeuerung oder Zentralheizung)
  • Art der Befeuerung (handbeschickt oder automatisch beschickt)
  • eingesetzter Holzbrennstoff (Scheitholz, Holzpellets oder Holzhackschnitzel)
Die Ergebnisse sind eindeutig: Holzpelletfeuerungen sind in Deutschland nur für weniger als sechs Prozent des Staubs aus Holzfeuerungen (bis 1 MW) verantwortlich. Mit Scheitholz befeuerte Öfen und Kamine erzeugen dagegen mehr als 75 Prozent der Staubemissionen, obwohl in ihnen nur die Hälfte des Energieholzes eingesetzt werden (ca. 51 Prozent). Für Holzzentralheizungen (Pellet-, Hackschnitzel- und Stückholzkessel) werden mehr als 45 Prozent der Holzbrennstoffe eingesetzt. Ihr Anteil am Staubaufkommen liegt aber nur bei gut 25 Prozent. Scheitholzfeuerungen sind für 82,5 Prozent der Staubemissionen verantwortlich, Hackschnitzel für fast 12 Prozent.
Feuerungstyp (jeweils bis 1 MW)Anteil am Brennstoffeinsatz (2020)Anteil am Staubaufkommen (2020)
Einzelraumfeuerungen (Scheitholz)51,1 %75,6 %
Hackschnitzelkessel19,7 %11,6 %
Scheitholzkessel15,6 %7,0 %
Pelletkessel12,3 %4,6 %
Pelletöfen1,3 %1,2 %
Quelle: „Abschätzung des Anteils zentraler Holzfeuerungsanlagen an den Staubemissionen in Deutschland“. Lenz, DBFZ 2022



Bezieht man diese Anteile auf den die gesamten Feinstaubemissionen, dann zeigt sich, dass Pelletheizungen und Pelletkaminöfen heute gerade einmal 0,6 Prozent an der bundesweiten Feinstaubbelastung (PM10) ausmachen. Beim besonders feinen Feinstaub (PM2,5) sind es 1,2 Prozent Im Vergleich dazu ist die Feinstaubbelastung durch den deutschen Straßenverkehr um ein Vielfaches höher.
Gründe für emissionsarme Pelletfeuerungen
Pelletanlagen verbrennen gegenüber Scheitholzfeuerungen also viel sauberer. Das hat mehrere Gründe:
  • Automatische Befeuerung: Bei Pelletkesseln und -öfen wird die Brennstoffzufuhr automatisch geregelt. Sie sind daher weniger fehleranfällig. Unzulässige Brennstoffe, wie feuchtes Holz oder Haushaltsabfälle, können nicht verwendet werden.
  • Genormter und zertifizierter Brennstoff: Holzpellets werden aus überwiegend trockenen Holzspänen produziert, die im Sägewerk als Nebenprodukte anfallen, aber auch aus aufbereitetem trockenem Restholz. Mehr als 95 Prozent der Pellets aus Deutschland sind ENplus-zertifiziert. Diese haben einen niedrigen Wasser- und Aschegehalt, was auch zum hervorragenden Emissionsverhalten von Pelletfeuerungen beiträgt.
  • Strenge gesetzliche Anforderungen für Neuanlagen: Die seit 2010 in zwei Stufen verschärfte 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) fordert von neuen Holzfeuerungen die Einhaltung sehr strenger Grenzwerte für den Ausstoß von Staub und Kohlenstoffmonoxid (CO). Bei Heizkesseln überprüfen Schornsteinfeger deren Einhaltung vor der Inbetriebnahme und dann alle zwei Jahre. Seit 2015 installierte Holzpellet- und Hackschnitzelheizungen (ab 4 kW) dürfen nur noch 20 mg/m³ Staub ausstoßen (2. Stufe 1. BImSchV). Für Pelletkaminöfen ohne Wassertasche gelten 30 mg/m³. Auch für Anlagen im Bestand sind die nachträglich verschärften Anforderungen für Holz-Zentralheizungen viel strenger als für Einzelraumfeuerungen für feste Brennstoffe.
  • Anlagenalter: Nur wenige Pelletfeuerungen sind älter als 20 Jahre. Auch bei der Novellierung der 1. BImSchV 2010 war nur ein kleiner Teil der heute noch laufenden Pelletfeuerungen bereits in Betrieb. Daher mussten fast alle heute laufenden Pelletkessel bereits von Anfang an die strengen Grenzwerte für Emissionen einhalten. Zum Vergleich: 80 Prozent der Stückholzöfen wurden vor 2010 installiert – mehr als 40 Prozent sind sogar älter als 20 Jahre und nur die Hälfte davon muss nach und nach strengere Grenzwerte einhalten.

Heizungstausch spart Emissionen
Offene Lagerfeuer und alte Öfen verursachen überdurchschnittlich hohe Emissionen, insbesondere wenn feuchtes Brennholz eingesetzt wird. Dann läuft die Verbrennung unvollständig ab und setzt viele schädliche Kohlenwasserstoffe, Kohlenmonoxid, Staub und Ruß frei. Dies ist bei Holzpellets nicht der Fall.
Außerdem ist bei Pelletfeuerungen der Einsatz von Abfall und Altholz, der bei Öfen, Kaminen und Lagerfeuern regelmäßig vorkommt und zu giftigen Abgasen führt, nicht möglich.
Fazit: Immissionsschutz muss beim Altanlagenbestand ansetzen


Wenn man das Ziel erreichen will, dass die Emissionen aus Holzfeuerungsanlagen schneller als in den vergangenen Jahren sinken, dann hilft es kaum, die Grenzwerte für Neuanlagen noch weiter abzusenken. Vielmehr gilt es, beim Anlagenbestand anzusetzen: Alte Scheitholzöfen müssen ausgetauscht, nachgerüstet oder stilgelegt werden. Dies gilt es zu beschleunigen.
Weitere Informationen:
  • 1. BImSchV
  • TA Luft
  • Welche Vorteile bieten Holzpellets?
  • Noch in diesem Jahr die Heizung tauschen?